Die Achse des Guten: Blamieren mit Beathe Bahner und Claudia Roth
Man kann im Leben nicht immer gewinnen, und man kann mit seinen Überzeugungen auch mal kräftig danebenliegen. Den Autoren des von mir überaus geschätzten Blogs „Achse des Guten“ ist derartiges in den letzten Wochen gleich zweimal im großen Stil passiert.
Zunächst einmal hatte man sich gutgläubig an Rechtsanwältin Beate Bahner gehängt, „die [bezüglich der Corona-Krise] Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Baden-Württemberg gegen die Einschränkungen der Grundrechte mit Hilfe des Infektionsschutzgesetzes erhoben“ habe.
Dass die Anwältin dabei den Instanzenweg übersprungen und deshalb kaum Aussicht auf Erfolg hatte, interessierte Gastautor Gunter Frank in seinem Artikel „Ein Fall für den Staatsschutz?“ wenig. Stattdessen bescheinigte er Rechtsanwältin Bahner eine „unmissverständliche Klarheit“, es ginge ihr um „das Existentielle“. Das war am 09.04.2020.
Einige Tage später, am 14.04.2020, sah Gunter Frank bereits etwas klarer: „[Ich habe] das Engagement von Beate Bahner in den letzten Tagen als zunehmend irritierend wahrgenommen“, teilte er mit.
Das war sehr diplomatisch ausgedrückt, denn das „irritierende Engagement“ Frau Bahners bestand unter anderem darin, dass sie sich in einer Tiefgarage bedroht fühlte, auf die herbeigerufene Polizei einen verwirrten Eindruck machte und letztlich für einige Tage in der geschlossenen Psychiatrie verschwand. In einer im Netz verbreiteten Audiobotschaft ließ sie aus ihrem Krankenzimmer heraus wissen, dass sie weltberühmt sei und die deutsche Polizei ihre Person betreffend womöglich Anweisungen aus den USA erhalte. Gleichzeitig las sich die Internetpräsenz ihres Anwaltsbüros wie eine typisch anti-amerikanische verschwörungstheoretische Homepage, zumindest teilweise. Einiges von dem Geschreibsel sollte wohl auch Satire sein, allerdings in einer recht misslungenen Art und Weise.
In der Folge wandten sich auch Wohlgesonnene von Rechtsanwältin Bahner ab, auch die „Achse des Guten“. Bis heute stand man sich dort jedoch den Irrtum nicht ein, eine Richtigstellung bzw. Distanzierung erfolgte nicht. Es herrscht nach wie vor Schweigen.
In einer anderen Angelegenheit herrschte ebenso einige Tage lang Stille: Im Herbst letzten Jahres gab die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth, der „Augsburger Allgemeinen“ ein Interview, darin forderte sie: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“
Das wollten sich „Achse“-Herausgeber Henryk M. Broder und auch Roland Tichy nicht bieten lassen, beide gingen vor Gericht. Für Broder endete das Verfahren in einem Fiasko – er wurde vom Kläger zum Angeklagten. Die „Augsburger Allgemeine“ konstatiert süffisant:
[…) es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. (Nun) steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. (…) die Richter [gaben] der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ […] beleidigen zu dürfen.“
Und weiter:
Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.
Was nach Meinung des Richters dazu führe, dass Broder von Roth in ebensolcher Art und Weise beleidigt werden dürfe. Dass es für eine solche racheorientierte Rechtsauslegung in Deutschland an einer gesetzlichen Grundlage mangelt (nämlich eines „Zahn-um-Zahn“-Paragraphen), tangiert das Gericht nicht weiter.
Freilich war die Klage ohnehin Mumpitz. Broder teilt – genau wie Tichy – allzu gern heftig aus, auch unter der Gürtellinie. Und das ist es ja, was das Internet so fesselnd macht und was zum legitimen öffentlichen Disput gehört. Selbst eine Knallfigur wie Claudia Roth hat das Recht, entsprechend ihrer beschränkten intellektuellen Fähigkeiten auf persönliche Angriffe zu reagieren. Deswegen gegen sie vor Gericht zu ziehen ist kleinlich und typisch deutsch. Insofern hat sich Broder keinen Gefallen getan, die Schlappe geschieht ihm recht.
Heute hat er sich getraut, kurz Stellung zu beziehen. Hier nachzulesen.
Veröffentlicht am 14. Mai 2020 in Kurios und mit Achse des Guten, beate bahner, corona krise, corona verschwörung, henryk m broder, roland tichy, tichys einblicke, verfahren roth broder getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. 7 Kommentare.
Darüber wird in den anderen alternativen Blogs weniger berichtet. Vielen Dank dass auch „kritische Seiten“ einmal kritischer gesehen werden. Das halte ich ebenso für wichtig, als nur immer auf andere zu schlagen. Danke für diese Informationen.
Ich mag Broder aber seine Stellungnahme ist enttäuschend. Er tritt nochmals gegen Roth nach und verzichtet „großzügig“ auf weitere rechtliche Schritte. Mehr Souveränität hätte ihm gutgestanden.
Na ja dir sind eben deine dummen Floskeln auch mehr wert als Grundrechte.
Antwort von Pätus: Wieso? Von mir aus kann die arme Irre von ihrem Grundrecht auf Wahnvorstellungen aller Art gern vollen Gebrauch machen.
Weswegen sollte man denn bei einer Verfassungsklage einen anderen Weg gehen als über das Verfassungsgericht? Es ging doch um ein Gesetz dessen Verfassungskonformität zu überprüfen war. Des weiteren war es ein Eilantrag gegen eine Verordnung die keinen Gesetzesrang genießt. Da gibt es keine anderen Instanzen. Denn keine Andere Instanz ist ein Verfassungsorgan. Richter sind gemäß der Verfassung nur dem Gesetz unterworfen, aber keinen offensichtlich verfassungswidrigen Verordnungen. Artikel 80 GG klammert sich an die Verfassungskonformität, und nicht an eine neue normative außerhalb des Verfassungsrechts. „Die Freiheit der Person ist unverletzlich“
Du solltest dich mal bei einem RA beraten lassen. Ich glaube in deinem Fall kriegst Du beim Sozialamt einen Gratisschein dafür. Ob das gegen deine Blödheit hilft, das weiß ich allerdings nicht.
Das würde ich dir auch empfehlen, denn so wie das aussieht hast Du nur davon Ahnung wie man einen Staatsstreich unterstützt.
Die Kunst der billigen Retourkutsche beherrscht du ja wenigstens, das war’s dann aber auch schon. Die Frage, ob deine Blödheit heilbar ist oder nicht, ist damit leider noch nicht geklärt. Ich vermute, deine ganze kranke Sippe ist betroffen, du armseliger Depp.