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Die Achse des Guten: Blamieren mit Beathe Bahner und Claudia Roth

Claudia Roth gewinnt vor Gericht gegen Henryk M. Broder

Henryk M. Broder und seine „Achse des Guten“ unterliegen vor Gericht gegen Claudia Roth

Man kann im Leben nicht immer gewinnen, und man kann mit seinen Überzeugungen auch mal kräftig danebenliegen. Den Autoren des von mir überaus geschätzten Blogs „Achse des Guten“ ist derartiges in den letzten Wochen gleich zweimal im großen Stil passiert.

Zunächst einmal hatte man sich gutgläubig an Rechtsanwältin Beate Bahner gehängt, „die [bezüglich der Corona-Krise] Normenkontrollklage beim Landesverfassungsgericht in Baden-Württemberg gegen die Einschränkungen der Grundrechte mit Hilfe des Infektionsschutzgesetzes erhoben“ habe.

Dass die Anwältin dabei den Instanzenweg übersprungen und deshalb kaum Aussicht auf Erfolg hatte, interessierte Gastautor Gunter Frank in seinem Artikel „Ein Fall für den Staatsschutz?“ wenig. Stattdessen bescheinigte er Rechtsanwältin Bahner eine „unmissverständliche Klarheit“, es ginge ihr um „das Existentielle“. Das war am 09.04.2020.

Einige Tage später, am 14.04.2020, sah Gunter Frank bereits etwas klarer: „[Ich habe] das Engagement von Beate Bahner in den letzten Tagen als zunehmend irritierend wahrgenommen“, teilte er mit.

Das war sehr diplomatisch ausgedrückt, denn das „irritierende Engagement“ Frau Bahners bestand unter anderem darin, dass sie sich in einer Tiefgarage bedroht fühlte, auf die herbeigerufene Polizei einen verwirrten Eindruck machte und letztlich für einige Tage in der geschlossenen Psychiatrie verschwand. In einer im Netz verbreiteten Audiobotschaft ließ sie aus ihrem Krankenzimmer heraus wissen, dass sie weltberühmt sei und die deutsche Polizei ihre Person betreffend womöglich Anweisungen aus den USA erhalte. Gleichzeitig las sich die Internetpräsenz ihres Anwaltsbüros wie eine typisch anti-amerikanische verschwörungstheoretische Homepage, zumindest teilweise. Einiges von dem Geschreibsel sollte wohl auch Satire sein, allerdings in einer recht misslungenen Art und Weise.

In der Folge wandten sich auch Wohlgesonnene von Rechtsanwältin Bahner ab, auch die „Achse des Guten“. Bis heute stand man sich dort jedoch den Irrtum nicht ein, eine Richtigstellung bzw. Distanzierung erfolgte nicht. Es herrscht nach wie vor Schweigen.

In einer anderen Angelegenheit herrschte ebenso einige Tage lang Stille: Im Herbst letzten Jahres gab die Vizepräsidentin des Bundestages, Claudia Roth, der „Augsburger Allgemeinen“ ein Interview, darin forderte sie: „Wir müssen die Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“

Das wollten sich „Achse“-Herausgeber Henryk M. Broder und auch Roland Tichy nicht bieten lassen, beide gingen vor Gericht. Für Broder endete das Verfahren in einem Fiasko – er wurde vom Kläger zum Angeklagten. Die „Augsburger Allgemeine“ konstatiert süffisant:

[…) es war der Publizist Henryk M. Broder, der die Grünen-Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth vor den Kadi gezerrt hat. (Nun) steht der Kläger am Ende wie ein begossener Angeklagter da, der froh sein kann, dass der Pranger abgeschafft wurde. (…) die Richter [gaben] der Verklagten obendrein noch eine Art Freibrief mit, ihren Kontrahenten im nächsten Streit straflos „grobschlächtig“ […] beleidigen zu dürfen.“

Und weiter:

Klage-Antragsteller Broder habe die Bundestagsvizepräsidentin als „Doppelzentner fleischgewordene Dummheit“ bezeichnet, „was unschwer als ,Hetze‘ eingestuft werden kann, auch wenn der Antragsteller insoweit das Privileg einer lediglich ,farbenfrohen Darstellung‘ für sich in Anspruch nimmt“, heißt es in dem Gerichtsbeschluss.

Was nach Meinung des Richters dazu führe, dass Broder von Roth in ebensolcher Art und Weise beleidigt werden dürfe. Dass es für eine solche racheorientierte Rechtsauslegung in Deutschland an einer gesetzlichen Grundlage mangelt (nämlich eines „Zahn-um-Zahn“-Paragraphen), tangiert das Gericht nicht weiter.

Freilich war die Klage ohnehin Mumpitz. Broder teilt – genau wie Tichy – allzu gern heftig aus, auch unter der Gürtellinie. Und das ist es ja, was das Internet so fesselnd macht und was zum legitimen öffentlichen Disput gehört. Selbst eine Knallfigur wie Claudia Roth hat das Recht, entsprechend ihrer beschränkten intellektuellen Fähigkeiten auf persönliche Angriffe zu reagieren. Deswegen gegen sie vor Gericht zu ziehen ist kleinlich und typisch deutsch. Insofern hat sich Broder keinen Gefallen getan, die Schlappe geschieht ihm recht.

Heute hat er sich getraut, kurz Stellung zu beziehen. Hier nachzulesen.